Wichtige Änderungen zum GEMA - Meldeverfahren


Alle GEMA-Meldungen (sowohl für chorische als auch für gesellige Veranstaltungen) müssen ab dem 01.07.2025 direkt über das Online-Portal der GEMA erfolgen.

  

Das bedeutet konkret: 

Die Zugangsdaten für die Nutzung des Portals erhalten alle Chöre per Post von der GEMA selbst. In zwei Schreiben werden die Kundennummer und ein individueller Code mitgeteilt, die eine erstmalige Registrierung und Portalnutzung ermöglichen. Vereine registrieren sich nach Erhalt der Zugangsdaten über www.gema.de/portal 

Es gelten für alle Meldungen dabei grundsätzlich die Fristen der GEMA – das bedeutet, bis zum Ende des Folgemonats nach einer Veranstaltung muss diese auch bei der GEMA gemeldet sein. Setlisten müssen spätestens sechs Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. 

So melden Sie Ihre Veranstaltung bei der GEMA an ohne Zugangsdaten:

  1. GEMA-Kundennummer in Erfahrung bringen 
    Wenden Sie sich zuerst an Ihren Chorverband. Dort bekommen Sie Ihre persönliche GEMA-Kundennummer. Bitte gut aufbewahren! 

  1. Auf www.gema.de/portal anmelden (mit persönlicher E-Mail-Adresse)  

  1. „Weiter ohne Kundennummer“ Veranstaltung anmelden 
    Gehen Sie ins GEMA Online-Portal. Melden Sie Ihre Veranstaltung an – das geht auch ohne Registrierung oder Zugangsdaten. 

  1. Kundennummer eintragen 
    Tragen Sie Ihre vom Chorverband erhaltene Kundennummer in das Feld „Bemerkungen“ bei der Lizenzmeldung ein und schicken Sie die Anmeldung ab. 

  1. Code per Post erhalten 
    Sobald Ihre Anmeldung bei der GEMA bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Registrierungscode per Post. Dieser wird an die Adresse geschickt, die mit Ihrer Kundennummer hinterlegt ist. 

  1. Registrierung abschließen 
    Mit diesem Code und Ihrer Kundennummer können Sie sich ganz einfach im GEMA Online-Portal registrieren. 

  

Weitere Hilfen und Schulungs-Angebote: 

Als Hilfestellung bietet die GEMA für die Chöre aus den DCV-Mitgliedsverbänden einen vereinfachten Zugang über eine eigens erstellte Landingpage, die direkt zum richtigen Tarif im GEMA-Portal führt: https://www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/chorverband-dcv 

Sie finden verschiedene Erklärvideos in welchen das Vorgehen der Registrierung und das Erfassen einer Meldung schrittweise erklärt wird unter folgendem Link https://www.gema.de/de/musiknutzer/portal-tutorials 

Zudem erklärt auch eine „Schritt-für-Schritt“-Anleitung den Anmeldeprozess im Portal ausführlich und gibt Tipps und Hilfestellungen. 

Wichtig: Meldungen über das PDF-Formular gelten nur noch in Ausnahmefällen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. 
 

Für Chöre aus unserem Verband gut zu wissen: 

Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen der Mitglieder des DCV einen Nachlass von 20 Prozent auf die Vergütungssätze für chorische und gesellige Veranstaltungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe sowie bei Hintergrundmusik ohne Veranstaltungscharakter mittels Radio, Fernseher und Tonträger, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind. Zusätzlich wird ein pauschaler Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V eingeräumt. 

Für die Produktion von Tonträgern (CDs oder DVD) und ab 2025 auch für die Musikwiedergabe im Internet gelten die üblichen Tarife der GEMA, hierfür werden keine Nachlässe gewährt. 

 

Quelle: www.bcvonline.de