GEMA


Die Kreativen, die Komponisten und Textdichter eines Werkes, liefern mit ihrer Arbeit einen wesentlichen Beitrag für die „Faszination Chor“. Damit auch Musikschaffende von ihrer Arbeit leben können, gibt es die GEMA. Sie wacht über den Urheberrechtsschutz, der während der Lebenszeit eines Autors und – im Hinblick auf die berechtigten Erben – bis 70 Jahre nach dem Tode eines Autors gilt. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.