Infoseite zu den Ehrungsanträgen


Welche Ehrungen sind möglich?

 

Nachfolgende Ehrungen können durch den Badischen Chorverband und / oder den Deutschen Chorverband unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden:

 

Kinder und Jugendliche: Ehrung für 10, 15 oder 20 aktive Singejahre

Erwachsene Sänger/innen: Ehrung für 25, 40, 50, 60, 65, 70, 75 oder 80 aktive Singejahre

Chorleiter: Ehrung für 25, 40 oder 50 Jahre Chorleitertätigkeit

Chorleiter im Kinder- und Jugendchor: Ehrung für 10- oder mehrjährige Chorleitertätigkeit

Verein: Ehrung für 50-, 75-, 100-, 125-, 150- oder 175-jähriges Bestehen

 

Anmerkung: Zu den aktiven Singejahren zählen alle Jahre, die ein Mitglied in einem Chor gesungen hat, auch die Jahre z.B. in einem Schulchor, Kirchenchor oder freien Chor. Die Voraussetzung ist also nicht, dass die gesamten Jahre in einem dem Badischen Chorverband angeschlossenen Chor erfüllt worden sind. Entscheidend ist jedoch, dass der oder die zu Ehrende im Augenblick der Auszeichnung einem Chor des Badischen Chorverbandes angehört.


Wie wird eine Ehrung beantragt?

 

Ehrungen müssen online über das BCV-Bestandsportal beantragt werden. Sie können nach erfolgter Anmeldung die Anträge direkt im Portal ausfüllen. Durch "Versenden" der Anträge gelangen diese automatisch zu den zuständigen EhrungssachbearbeiterInnen. Nach einer Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, werden die Ehrungsanträge zur weiteren Bearbeitung an die Geschäftsstelle in Karlsruhe weitergeleitet.

Bitte beantragen Sie die Ehrung rechtzeitig – mindestens sechs Wochen – vor dem Ehrungstermin.

 

Zur Anmeldung im BCV-Bestandsportal gelangen Sie hier: 

BCV-Bestandsportal

 

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Ehrungsanträge online stellen können, finden Sie hier: Anleitung

 

Schritt für Schrittanleitung per Video



Wo, wann und wie werden Ehrungen durch den Chorverband Hochrhein durchgeführt?

 

Vollständig eingegangene Ehrungsanträge über das Portal des Badischen Chorverbandes werden von uns bestätigt und beim BCV freigegeben.

Die Urkunden und ggfs. dazugehörige Broschen / Nadeln, werden uns vom BCV bzw. DCV zugeschickt und hinterlegt - Ansprechpartner ist Vizepräsident Achim Feser.

 

Seit 2021 finden 2 zentrale Ehrungskonzerte statt. Hier werden die Urkunden an einem feierlichen Konzert und in einem angebrachten Rahmen vom Präsidium und einem LaudatorIn überreicht. Umrahmt werden die Ehrungen durch Beiträge von Chören des Chorverbandes.

 

Die Termine und Orte der 2 Ehrungskonzerte, finden Sie unter Veranstaltungen -> Ehrungskonzerte.

Bitte geben Sie bis spätestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Konzert bescheid, an welchem der beiden Konzerte Ihre Jubilare teilnehmen möchten. Anmelden können Sie Ihre Jubilare einfach per Mail oder über das Formular weiter unten.


Was wird bei den Ehrungskonzerten überreicht?

 

Zu Ehrende, welche an den Ehrungskonzerten des CVH teilnehmen gibt es stets eine Urkunde des BCV und/oder DCV, eine Ehrennadel bzw. Ehrenbrosche vom BCV und/oder DCV, sowie einen Kugelschreiber des Chorverband Hochrhein. Folgend einige Eindrücke der Nadeln / Broschen für 25/40/50/60/65 und 70 Jahre Singen im Chor:


Weitere Informationen zu sonstigen Ehrungen, erhalten Sie auf den Seiten des Badischen Chorverbandes unter https://www.bcvonline.de/Vereine/Ehrungen/